Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter feuerwehr.zwickau.de, seniorenvertretung.zwickau.de, stadtfest.zwickau.de, weihnachten.zwickau.de und www.zwikkifaxx.de veröffentlichte Webpräsenzen der Stadt Zwickau. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des  Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der  Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“  (WCAG 2.1 bis Level AA).

Die genannten Webseiten sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente sowie Grafiken und Elemente sind noch nicht überall hinterlegt. Grafiken haben teils einen unverständlichen Alt-Text. (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Struktur und Information für Beziehungen bilden sich auf einigen Seiten für Überschriften, Listen, gegliederte Inhalte, Tabellenzellen und Formularelemente nicht vollständig und nachvollziehbar im Quellcode ab. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Die Reihenfolge von Inhalten innerhalb der Seitenstruktur ist insbesondere bei den Kontaktformularen nicht optimal gelöst. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2a)
  • Der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ist an einigen Stellen zu gering. (WCAG 1.4.3a)
  • Textinhalte sind in Form von Schriftgrafiken eingebunden. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.5a)
  • Der Kontrast zwischen Grafiken und Bedienelementen ist an einigen Stellen zu gering. (WCAG 1.4.11a)
  • Wesentliche Funktionen oder Inhalte sind teilweise nicht ohne Maus nutzbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Anspringbare Bereiche der Webseite können optimiert und weiter ausgebaut werden. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
  • Dokumenttitel sind nicht durchgehend eindeutig. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2)
  • Eine schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung ist an einigen Stellen nicht gegeben. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.3)
  • Die aktuelle Position des Standard-Browserfokus ist an einigen Stellen nicht ersichtlich. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7a)
  • Einige Seiten besitzen Syntaxfehler, die die barrierefreie Zugänglichkeit einschränken können. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
  • Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben zum Teil keine programmatisch ermittelbaren Namen und Rollen. (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2)

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2021 erstellt.

Die Prüfung wurde vom 6. Mai 2021 bis 10. Mai 2021 durchgeführt.

Betriebssystem: Windows 10
Browser: Firefox 87.0
Screenreader: NVDA 2020.1

Feedbackmöglichkeit, Kontakt, Durchsetzungsverfahren

Barrieren zum Internetauftritt melden

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so  nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unter www.zwickau.de aufgefallen? Oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf der Webseite erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Für Ihr Feedback verwenden Sie bitte unser Kontakt‐Formular.

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Schlichtungsverfahren

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